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Eigenkapital Hauskauf Schweiz: Die 20-%-Regel, hartes vs. weiches Kapital und Tragbarkeit

Eigenkapital Hauskauf Schweiz: Die 20-%-Regel, hartes vs. weiches Kapital und Tragbarkeit

Die meisten Ersterwerber scheitern am Schweizer Immobilienmarkt nicht an fehlendem Willen oder schlechter Bonität. Sie scheitern an zwei konkreten Zahlen: 20 % und 5 %. Die erste Zahl ist die Eigenkapitalhürde – mindestens ein Fünftel des Kaufpreises muss als Eigenkapital eingebracht werden. Die zweite Zahl ist der kalkulatorische Zinssatz, mit dem Banken die Tragbarkeit berechnen – nicht der aktuelle Marktzins von 1–2 %, sondern ein Stresstestzins von 5 %, der selbst solide Verdiener an die Tragbarkeitsgrenze bringt.

Die 20-%-Eigenkapitalregel: Was genau zählt?

Schweizer Banken dürfen maximal 80 % des Liegenschaftswerts finanzieren. Die verbleibenden 20 % muss der Käufer als Eigenkapital einbringen. Doch nicht alle CHF sind gleich – die Bankenregulierung unterscheidet klar zwischen hartem und weichem Eigenkapital:

Hartes Eigenkapital (mindestens 10 % des Kaufpreises)

Mindestens die Hälfte des geforderten Eigenkapitals – also mindestens 10 % des gesamten Kaufpreises – muss aus echten, liquiden Eigenmitteln stammen. Als hart gilt:

  • Banksparkonten und Kontoguthaben
  • Wertschriftendepots (nach Liquidation)
  • Guthaben aus der Säule 3a
  • Erbvorbezüge und Schenkungen (mit Belegen)

Was nicht als hartes Eigenkapital gilt: Gelder aus einem Vorbezug der Pensionskasse (2. Säule). Diese Gelder zählen als "weiches" Eigenkapital und können nur zur Aufstockung auf die vollen 20 % herangezogen werden.

Weiches Eigenkapital (für die zweiten 10 %)

Die zweite Hälfte der Eigenkapitalanforderung – also weitere 10 % des Kaufpreises – kann mit weichen Mitteln gedeckt werden:

  • WEF-Vorbezug aus der Pensionskasse (2. Säule)
  • Verpfändete Pensionskassengelder

Praktisches Beispiel

Kaufpreis: CHF 900'000

Eigenkapitalquelle Anforderung Betrag
Hartes Eigenkapital (mind. 10 %) Sparguthaben, Säule 3a, Erbvorbezug CHF 90'000
Weiches Eigenkapital (weitere 10 %) PK-Vorbezug oder Verpfändung CHF 90'000
Eigenkapital total (20 %) CHF 180'000
Hypothek (80 %) CHF 720'000

Dazu kommen Transaktionsnebenkosten (Notar, Grundbuch, Handänderungssteuer): je nach Kanton weitere CHF 5'000 – CHF 20'000, die ebenfalls aus freien Mitteln bestritten werden müssen.

Die Tragbarkeitsformel: Warum 5 % und nicht 1,5 %?

Banken berechnen die Tragbarkeit nicht mit dem aktuellen Marktzins, sondern mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 4,5 % bis 5,0 %. Das schützt das Finanzsystem vor einem plötzlichen Zinsanstieg – aber es schliesst systematisch Haushalte mit mittlerem Einkommen vom Markt aus.

Die Tragbarkeitsformel:

(Hypothekarsumme × 5 %) + (Immobilienwert × 1 %) + Jahresamortisation ≤ 33 % Bruttoeinkommen

Die einzelnen Komponenten:

  • Kalkulatorischer Zins: 5 % auf die gesamte Hypothekarsumme
  • Unterhaltskosten: 1 % des Immobilienwerts pauschal (Heizung, Reparaturen, Versicherungen)
  • Amortisation 2. Hypothek: Die 2. Hypothek (Belehnungsanteil über 65 %) muss innert 15 Jahren amortisiert werden – das entspricht ca. 1/15 der Schuld pro Jahr

Die Summe dieser drei Positionen darf maximal ein Drittel des Bruttoeinkommens betragen.

Das Tragbarkeitsdilemma: Warum CHF 150'000 Einkommen oft nicht reicht

Ein Haushalt mit CHF 150'000 Bruttoeinkommen darf maximal CHF 49'500 an kalkulatorischen Wohnkosten pro Jahr aufweisen.

Für das Schweizer Durchschnittsobjekt (CHF 916'000):

Position Betrag/Jahr
Kalkulatorischer Zins (5 % × CHF 732'800) CHF 36'640
Unterhaltskosten (1 % × CHF 916'000) CHF 9'160
Amortisation 2. Hypothek (CHF 135'000 ÷ 15) CHF 9'000
Gesamtkosten kalkulatorisch CHF 54'800
Maximal zulässig (33 % × CHF 150'000) CHF 49'500
Fehlbetrag CHF 5'300

Selbst für ein Haushaltseinkommen von CHF 150'000 – das deutlich über dem Schweizer Medianlohn liegt – reicht es rechnerisch nicht. Das erforderliche Bruttoeinkommen für das Durchschnittsobjekt liegt bei ca. CHF 166'000.

Für eine Wohnung in Zürich (CHF 1'200'000) bräuchte dieser Haushalt ein Bruttoeinkommen von ca. CHF 207'000.

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Vier Wege, um mehr Eigenkapital aufzubauen

1. Säule 3a frühzeitig aufbauen: Wer regelmässig in die gebundene Selbstvorsorge einzahlt, hat nach 10–15 Jahren eine substanzielle Reserve, die als hartes Eigenkapital gilt. Im Jahr 2026 beträgt der Maximalbetrag CHF 7'056 pro Jahr (mit Pensionskassenanschluss). Wichtig: Mehrere Säule-3a-Konten führen, um die Steuerprogression beim späteren Bezug zu brechen.

2. PK-Vorbezug einplanen: Bis zum Alter 50 kann die gesamte Freizügigkeitsleistung aus der Pensionskasse vorbezogen werden. Der Mindestbetrag beträgt CHF 20'000. Der Vorbezug löst eine Kapitalbezugssteuer aus (ca. 4–8 % des bezogenen Betrags, je nach Kanton und Betrag), die aus freiem Geld bezahlt werden muss – nicht vom bezogenen Betrag abgezogen werden darf.

3. PK-Verpfändung statt Vorbezug: Wer das Kapital in der Pensionskasse belassen will (Schutz der Altersleistungen), kann es alternativ verpfänden. Die Bank erhält damit eine zusätzliche Sicherheit und kann unter Umständen bis zu 90 % belehnen – allerdings steigen Zinsbelastung und Gesamtschuld.

4. Günstigeren Kanton wählen: In einem Kanton mit 0 % Handänderungssteuer (Zürich, Aargau) spart ein Ersterwerber bei CHF 900'000 Kaufpreis bis zu CHF 16'000 Nebenkosten im Vergleich zu Bern. Das ist hartes Eigenkapital, das für die Tragbarkeit zur Verfügung steht.

Bewertungsdifferenz: Die unterschätzte Falle

Banken finanzieren nicht blind auf Basis des Kaufpreises. Jede Bank führt eine eigene, konservative Schätzung des Liegenschaftswerts durch. Liegt diese Schätzung unter dem vereinbarten Kaufpreis – was in überhitzten Bieterverfahren häufig vorkommt – gewährt die Bank die 80%-Finanzierung nur auf den niedrigeren Schätzwert.

Beispiel: Kaufpreis im Bieterverfahren CHF 980'000. Bankschätzung: CHF 920'000. Die Bank finanziert 80 % von CHF 920'000 = CHF 736'000. Die Differenz von CHF 44'000 muss der Käufer zusätzlich aus eigener Liquidität einbringen.


Den vollständigen Schritt-für-Schritt-Plan für Ersterwerber in der Schweiz – von der Eigenkapitalermittlung bis zur Grundbuchanmeldung – finden Sie im Ratgeber Eigenheim Kaufen in der Schweiz.

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