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Kaufnebenkosten Immobilie Österreich: Grunderwerbsteuer, Grundbucheintragung und alle Gebühren

Beim Kauf einer Immobilie in Österreich ist der vereinbarte Kaufpreis nicht das, was am Ende überwiesen wird. Neben dem Kaufpreis fallen Transaktionsnebenkosten an, die in der Summe erheblich sind — und die bei der Finanzierungsplanung und Renditeberechnung von Beginn an einkalkuliert werden müssen. Wer diese Kosten erst nach der Unterschrift entdeckt, gerät entweder in Finanzierungsprobleme oder muss die Rentabilität des Investments neu bewerten.

Was Kaufnebenkosten in Österreich typischerweise ausmachen

Für einen privaten Immobilienkauf in Österreich ohne Wohnbauförderung und ohne besondere steuerliche Konstruktionen belaufen sich die transaktionsbezogenen Nebenkosten auf standardmäßig rund 9 Prozent des Kaufpreises. Die wichtigsten Einzelposten:

Grunderwerbsteuer: 3,5 Prozent

Die Grunderwerbsteuer wird auf die Gegenleistung (= vereinbarter Kaufpreis) erhoben und beträgt einheitlich 3,5 Prozent. Sie ist eine Landesabgabe, die durch das Finanzamt eingehoben wird, und fällt unabhängig davon an, ob es sich um einen Ersterwerb oder einen Gebrauchtimmobilienkauf handelt.

Ausnahmen gibt es bei Schenkungen und Erbschaften innerhalb der Familie, wo ein begünstigter Stufentarif auf den dreifachen Einheitswert (der deutlich unter dem Verkehrswert liegt) angewendet wird. Für Anleger, die am freien Markt kaufen, gilt der Regelsatz von 3,5 Prozent ohne Einschränkung.

Grundbucheintragungsgebühr: 1,1 Prozent

Die Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch kostet 1,1 Prozent des Kaufpreises (genauer: 1,1 Prozent der im Grundbuch eingetragenen Gegenleistung). Hinzu kommt eine Eintragungsgebühr für die Pfandrechtseintragung (Hypothek) von 1,2 Prozent des Kreditbetrags, sofern eine Finanzierung aufgenommen wird.

Die Bundesregierung hat im Rahmen eines Wohnraum- und Baupakets eine temporäre Befreiung der Grundbucheintragungsgebühr bis 30. Juni 2026 beschlossen — diese gilt jedoch ausschließlich bei Vorliegen eines dringenden Wohnbedürfnisses des Käufers. Für Anleger, Vorsorgewohnungskäufer und Investoren ohne Eigennutzungsabsicht bleibt die Gebühr von 1,1 Prozent uneingeschränkt aufrecht.

Notar- oder Rechtsanwaltskosten: 1 bis 3 Prozent

Die Errichtung des Kaufvertrags obliegt in Österreich einem Notar oder Rechtsanwalt. Die Kosten variieren je nach Objektwert, Komplexität und vereinbartem Honorar. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro sind realistisch 2.000 bis 6.000 Euro für Vertragserrichtung und Treuhandabwicklung anzusetzen — das entspricht 0,7 bis 2 Prozent. Hinzu kommen Beglaubigungsgebühren und Auslagen.

Maklerprovision: 3 Prozent (wenn ein Makler eingeschaltet ist)

Beim Kauf über einen Makler wird in Österreich die Provision häufig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Für den Käufer fallen typischerweise 3 Prozent zzgl. 20 Prozent Umsatzsteuer (= 3,6 Prozent brutto) an. Bei einer Immobilie um 300.000 Euro sind das 10.800 Euro, die zusätzlich zum Kaufpreis zu bezahlen sind.

Die Maklerprovision ist kein steuerlich als Anschaffungsnebenkosten abzugsfähiger Kaufkostensatz, sondern ein Teil der Anschaffungskosten, der die AfA-Basis erhöht.

Gesamtüberblick: Typische Nebenkostenpositionen

Kostenposition Berechnungsbasis Typischer Satz
Grunderwerbsteuer Kaufpreis 3,5 %
Grundbucheintragungsgebühr (Eigentum) Kaufpreis 1,1 %
Grundbucheintragungsgebühr (Pfandrecht) Kreditbetrag 1,2 %
Notar / Rechtsanwalt Pauschale oder Kaufpreis 0,5 – 2,0 %
Maklerprovision (falls Makler) Kaufpreis 3,0 % + USt

Bei einem Kaufpreis von 350.000 Euro mit 80 % Fremdfinanzierung und Maklerprovision ergibt sich folgendes Bild:

  • Grunderwerbsteuer: 12.250 Euro
  • Grundbucheintragung Eigentum: 3.850 Euro
  • Grundbucheintragung Pfandrecht (auf 280.000 Euro): 3.360 Euro
  • Notar/Anwalt: 3.000 bis 5.000 Euro
  • Makler: 12.600 Euro (3 % + USt)

Summe Nebenkosten: rund 35.000 bis 37.000 Euro — das sind etwa 10 Prozent des Kaufpreises.

Warum die Nebenkosten die Eigenkapitalanforderung erhöhen

Banken finanzieren in der Regel nicht die Nebenkosten mit, sondern erwarten, dass diese vom Eigenkapital des Käufers getragen werden. Das bedeutet: Bei einem Kaufpreis von 350.000 Euro und 25 Prozent Eigenkapitalanforderung (87.500 Euro) für die Immobilie müssen die Nebenkosten von etwa 35.000 Euro noch obendrauf kommen. Das benötigte Eigenkapital beträgt in diesem Beispiel rund 120.000 bis 125.000 Euro.

Wer nur das Eigenkapital für den Kaufpreis (ohne Nebenkosten) bereitgestellt hat, braucht entweder eine höhere Kreditlinie oder geht mit einer zu geringen Liquiditätsreserve in die Investition.

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Steuerliche Behandlung der Kaufnebenkosten

Die Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Grundbucheintragungsgebühr, Notarkosten, Maklerprovision für den Kauf) sind keine sofort abziehbaren Werbungskosten. Sie erhöhen die steuerlichen Anschaffungskosten der Immobilie und beeinflussen damit indirekt die AfA-Bemessungsgrundlage — allerdings nur über den Gebäudeanteil.

Da die Nebenkosten typischerweise nicht nach Gebäude und Grundanteil aufgeteilt werden, werden sie pauschal mit denselben Verhältnissen verteilt wie der Kaufpreis selbst. Wer in Wien kauft und einen Grundanteil von 40 Prozent ansetzen muss, kann damit nur 60 Prozent der Nebenkosten über die AfA abschreiben — und das über 66,7 Jahre.

Zinsen auf Fremdfinanzierung der Nebenkosten sind hingegen als Werbungskosten sofort abzugsfähig.

Wer die vollständige Finanzierungsstruktur und Eigenkapitalkalkulation für den Immobilienerwerb in Österreich durchrechnen möchte — inklusive aller Nebenkosten und ihrer steuerlichen Behandlung — findet strukturierte Berechnungsvorlagen im Ratgeber Immobilieninvestition in Österreich.

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